| Netto-Gehalt heute | Netto-Rente später | Dir fehlen monatlich |
|---|---|---|
| 1.750 € | ca. 790 € | ca. 610 € |
| 2.150 € | ca. 1.004 € | ca. 716 € |
| 3.150 € | ca. 1.474 € | ca. 1.046 € |
Als Faustregel reichen im Alter rund 80 % deines heutigen Netto-Gehalts, weil Berufskosten und Sparraten wegfallen. Mit diesen 80 % rechnet auch der Rechner weiter unten. Gerechnet wurde in der Tabelle für jemanden, der heute 40 ist, mit 42 Beitragsjahren und dem Rentenwert von 42,52 €. Die Beträge stehen in heutiger Kaufkraft: Weil die Renten voraussichtlich langsamer steigen als die Preise, fällt der Betrag umso niedriger aus, je jünger du bist. Deine eigene Zahl bekommst du im Rechner. Das Netto-Gehalt hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kindern ab. Von der Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, außerdem wird ein Anteil versteuert, der sich nach dem Jahr deines Renteneintritts richtet. Wer ab 2058 in Rente geht, versteuert sie vollständig.
- Wer mit 30 anfängt und bis 67 durchhält, zahlt 66.600 € ein und hat am Ende rund 210.500 €.
- Wer mit 45 anfängt, zahlt 39.600 € ein und hat am Ende rund 75.700 €.
Was bleibt dir später wirklich?
Rechne in drei Schritten aus, wie groß deine Rentenlücke ist, was der Staat ab 2027 dazugibt – und was am Ende übrig bleibt. Jeden Schritt kannst du auch einzeln nutzen.
Wie groß ist deine Rentenlücke?
Deine Rente folgt einer klaren gesetzlichen Formel: aus deinem Einkommen und deinen Beitragsjahren. Wir rechnen sie hier nach – in heutiger Kaufkraft.
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Das fehlt dir jeden Monat
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So wird deine Rente berechnet
Für jedes Arbeitsjahr bekommst du Rentenpunkte: dein Bruttoeinkommen geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Wer genau den Durchschnitt verdient, sammelt einen Punkt pro Jahr. Am Ende werden alle Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Weil der Rentenwert jedes Jahr angepasst wird, ist ein Punkt aus 1995 heute genauso viel wert wie einer von heute. Der Betrag oben zeigt deshalb, was deine Punkte heute wert wären – so wie in deiner Renteninformation. Ob er bis zu deinem Rentenbeginn seine Kaufkraft behält, hängt davon ab, wie stark die Renten künftig steigen. Diese Annahme kannst du unten selbst einstellen.
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Die Rechnung unterstellt, dass du bis zum Rentenbeginn durchgehend auf deinem heutigen Einkommensniveau einzahlst. Teilzeit, Lücken im Lebenslauf, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit verändern das Ergebnis teils deutlich – nach oben wie nach unten. Kindererziehungszeiten bringen zusätzliche Rentenpunkte, die hier nicht enthalten sind. Verbindlich ist allein deine jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Dein AltersvorsorgedepotNeu ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung im Neugeschäft ab. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – wer will, kann sein Guthaben ab 2027 aber auch förderunschädlich ins neue Depot übertragen. Der Staat legt auf jeden Euro etwas drauf – hier siehst du, wie viel bei dir zusammenkommt. Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler sind jetzt förderberechtigt. Dieser Schritt funktioniert auch ohne Schritt 1.
So funktioniert die Förderung
Auf die ersten 30 € im Monat legt der Staat 50 Cent für jeden Euro drauf.
Auf alles zwischen 30 und 150 € noch 25 Cent für jeden Euro.
Über 150 € kommt nichts mehr dazu, unter 10 € auch nicht.
Das legt der Staat jedes Jahr drauf
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Warum kommt zu den Zulagen noch ein Steuervorteil dazu?
Was du einzahlst, darfst du zusätzlich von der Steuer absetzen – als sogenannte Sonderausgaben. Absetzbar sind dein Eigenbeitrag bis 1.800 € plus die Zulagen, die du bekommen hast. Der Betrag ist damit nicht fest: Je mehr Zulagen du bekommst, desto mehr darfst du absetzen. Bei Riester war dagegen bei 2.100 € Schluss, egal wie viele Kinder man hatte.
Das Finanzamt prüft danach automatisch, was für dich besser ist – Zulagen oder Steuerersparnis. Das nennt sich Günstigerprüfung. Ist deine Steuerersparnis größer als die Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich erstattet. Die Prüfung selbst musst du nicht beantragen – du musst deine Beiträge aber in der Steuererklärung angeben, und die Zulagen brauchen einmalig einen Zulagenantrag beim Anbieter.
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Noch mehr rausholen: freier ETF-SparplanOptional
Viele sparen neben dem Altersvorsorgedepot noch frei weiter. Manche, weil sie über dem Förderdeckel von 1.800 € im Jahr liegen. Andere, weil sie bewusst nur die hohe erste Förderstufe mitnehmen und den Rest lieber flexibel halten wollen. Zulagen gibt es für ein freies ETF-Depot keine, dafür gelten andere Regeln:
- Du kommst jederzeit ans Geld, ohne Bindung bis zum Rentenbeginn.
- Besteuert wird nur der Gewinn, nicht die ganze Auszahlung.
- Dafür fällt schon während der Ansparzeit jedes Jahr die Vorabpauschale an – eine Steuer auf einen Teil des Wertzuwachses, auch wenn du nichts verkaufst. Sie ist unten eingerechnet.
Es gibt daneben noch die Variante im Versicherungsmantel, die sogenannte Fondspolice. Dort entfällt die Vorabpauschale und die Auszahlung wird anders besteuert, dafür sind die Kosten höher und das Geld ist länger gebunden. Was in deinem Fall besser passt, hängt an konkreten Zahlen – das rechnen wir im Vortrag gemeinsam durch. Dieser Rechner bildet nur das freie Depot ab.
Wie sich beides unterscheidet
Das Altersvorsorgedepot gewinnt durch die Förderung: Zulagen und Steuervorteil wirken sofort und verzinsen sich über Jahrzehnte mit. Dafür ist das Geld bis zum Rentenbeginn gebunden, und im Alter wird die gesamte Auszahlung mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Das freie ETF-Depot bekommt keine Förderung. Dafür kommst du jederzeit heran – bei Jobwechsel, Hauskauf oder wenn etwas dazwischenkommt. Besteuert wird nur der Gewinn: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, abzüglich 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds, macht rund 18,5 %. Ob das für dich günstiger ist als dein persönlicher Steuersatz, hängt von deinem Einkommen im Alter ab – liegt es niedrig, kannst du über die Günstigerprüfung den niedrigeren Satz wählen.
Während der Ansparzeit kommt jedes Jahr die Vorabpauschale dazu. Sie besteuert einen pauschalen Teil des Wertzuwachses schon vor dem Verkauf. Am Ende wird sie angerechnet, du zahlst also nicht doppelt – das Geld fehlt bis dahin aber im Depot und verzinst sich nicht mit.
In der Praxis nutzt man meist beides: erst die Förderung im Altersvorsorgedepot ausreizen, alles darüber hinaus frei anlegen.
Deine Rente unter dem Strich
Alles zusammengezählt – in heutiger Kaufkraft, damit der Vergleich mit deinem heutigen Einkommen aufgeht. Die nominalen Beträge stehen jeweils klein daneben.
Womit gerechnet wird – und was du ändern kannst
Warum 1,5 % und nicht 2 %? Zwischen 2000 und 2026 stiegen die Renten im Schnitt um 2,03 % pro Jahr – allerdings mit fünf Nullrunden und 14 Jahren unter 2 %. Diese Vergangenheit lässt sich schlecht fortschreiben: Damals lag das Rentenniveau noch über 52 %, heute liegt es an der Haltelinie von 48 %, und die ist gesetzlich nur bis 2031 gesichert. Dazu dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung dauerhaft. Wir rechnen deshalb bewusst etwas vorsichtiger. Wer das anders einschätzt, stellt es hier um – bei 2,03 % läge die Rente auf dem historischen Schnitt.
Änderst du hier etwas, rechnen sich alle bereits berechneten Schritte automatisch neu.
Wie gerechnet wird. Im Altersvorsorgedepot wird dein Eigenbeitrag monatlich verzinst, Zulagen und Steuervorteil fließen einmal jährlich hinzu. Die oben gewählte Rendite verstehen wir als Rendite nach Kosten. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Die laufenden Fondskosten (TER) eines breit streuenden ETF liegen unabhängig vom Anbieter meist bei 0,1 bis 0,2 % im Jahr und stecken in der Renditeannahme mit drin. Die Auszahlung wird als Auszahlplan bis zum eingestellten Alter gerechnet, wobei das verbleibende Kapital weiter angelegt bleibt.
Warum die Rendite in der Auszahlphase niedriger ist. Das Standarddepot arbeitet mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen; dazu gehört ein Ablaufmanagement, das das Kapital gegen Ende der Laufzeit schrittweise in sicherere Anlagen umschichtet. Wie genau das ausgestaltet wird, legen die Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fest – die konkreten Quoten stehen erst mit den Produkten ab 2027 fest. Weil defensiver angelegtes Geld weniger abwirft, rechnen wir für die Auszahlphase mit einem niedrigeren Wert als für die Ansparphase.
Steuer auf die gesetzliche Rente. Von der Bruttorente ziehen wir zuerst Kranken- und Pflegeversicherung ab und rechnen danach die Einkommensteuer. Wie viel von der Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Renteneintritts ab: Der Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt, wer ab 2058 in Rente geht, versteuert sie vollständig. Wir rechnen mit dem Grundtarif nach § 32a EStG, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte. Bei Verheirateten kann das Splitting die Steuer senken, das ist hier nicht abgebildet.
Vorabpauschale beim freien ETF-Depot. Seit 2018 wird bei thesaurierenden Fonds schon während der Ansparzeit ein pauschaler Teil des Wertzuwachses besteuert, auch ohne Verkauf. Wir rechnen mit einem Basisertrag von 70 % des Basiszinses auf den Wert zu Jahresbeginn, begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres, abzüglich 30 % Teilfreistellung und besteuert mit 26,375 %. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt; wir verwenden 2,55 %. Die gezahlten Beträge werden am Ende auf die Steuer angerechnet, deshalb ziehen wir sie beim Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn wieder ab. Der Sparerpauschbetrag ist nicht berücksichtigt – bei kleinen Sparraten fällt die Vorabpauschale dadurch in der Praxis einige Jahre lang ganz weg.
Was mit einem bestehenden Riester-Vertrag passiert. Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen unverändert weiter – niemand muss etwas tun, und nichts wird automatisch umgestellt. Wer will, hat aber ein Wahlrecht: Der Altvertrag kann fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder das angesparte Kapital samt aller bisher erhaltenen Zulagen förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Förderunschädlich heißt: Es ist keine Kündigung, es müssen also keine Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden. Für die Übertragung dürfen Anbieter höchstens 150 € berechnen; nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel kostenfrei. Wichtig: Mit dem Übertrag gelten die neuen Regeln – Auszahlung frühestens ab 65 und keine Beitragsgarantie mehr. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab: von Restlaufzeit, Kosten, garantiertem Rentenfaktor und davon, wie wichtig einem Garantien sind. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – dieser Rechner bildet einen solchen Übertrag auch nicht ab.
Zur Kinderzulage. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es 1 € Zulage je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Zulage ist damit ab 25 € im Monat erreicht. Die Zulage wird immer nur einem zulageberechtigten Elternteil zugeordnet, standardmäßig der Mutter; sie lässt sich per Antrag umwidmen. Wenn beide Partner diesen Rechner nutzen, darf sie deshalb nur bei einem angesetzt werden.
Zum Steuervorteil. Absetzbar sind dein Eigenbeitrag bis 1.800 € plus die erhaltenen Zulagen. Das Finanzamt vergleicht die daraus entstehende Steuerersparnis mit den Zulagen und zahlt die Differenz aus (Günstigerprüfung). Wir nehmen an, dass du diesen Betrag wieder in dein Depot einzahlst – tust du das nicht, fällt das Endkapital entsprechend niedriger aus. Die Steuerersparnis rechnen wir mit deinem Grenzsteuersatz; weil der Abzug über mehrere Tarifzonen laufen kann, ist das eine leichte Überschätzung.
Steuern im Alter. Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – dafür ist der oben eingestellte Wert die Grundlage. Weil die Zusatzrente auf die gesetzliche Rente obendrauf kommt, liegt der maßgebliche Satz eher etwas höher als der, der sich allein aus der gesetzlichen Rente ergäbe. Beim freien ETF-Sparplan fällt Abgeltungsteuer auf die Gewinne an (25 % plus Solidaritätszuschlag, abzüglich 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds). Wir setzen den Gewinnanteil zum Rentenbeginn an; die Erträge, die während der Auszahlphase noch entstehen, bleiben dabei unberücksichtigt.
Wie das Netto geschätzt wird. Abgezogen werden Renten- und Arbeitslosenversicherung (9,3 % + 1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %) sowie die Pflegeversicherung. Bei der Pflegeversicherung richtet sich der Satz nach deiner Kinderzahl: 1,8 % mit Kind, 2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren, ab dem zweiten Kind je 0,25 % weniger. Wir greifen dafür auf die Kinderzahl aus Schritt 2 zurück; wer nur erwachsene Kinder hat, wird hier rechnerisch wie ein Kinderloser behandelt und bekommt ein etwas zu niedriges Netto. Die Lohnsteuer rechnen wir nach dem Tarif des § 32a EStG. Nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer, die Lohnsteuerklasse und individuelle Freibeträge – deshalb ist es eine Schätzung. Wenn du dein tatsächliches Netto kennst, trag es ein; das Bruttoeinkommen passt sich dann an.
Warum die gesetzliche Rente eine eigene Annahme braucht. Rentenpunkte mal heutigem Rentenwert ergibt einen Betrag in heutigen Euro. Ob dieser Betrag später auch so viel wert ist, hängt davon ab, wie schnell der Rentenwert steigt: Hält die jährliche Rentenanpassung mit der Inflation Schritt, bleibt die Kaufkraft erhalten – fällt sie dahinter zurück, sinkt sie. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Anpassung dauerhaft, und die Haltelinie von 48 % gilt gesetzlich nur bis 2031. Deshalb ist die Rentenanpassung hier eine einstellbare Größe und keine stille Annahme.
Nominal oder heutiges Geld? Die großen Beträge bei Depot und ETF-Sparplan sind nominal – so viel steht später tatsächlich auf dem Kontoauszug. Darunter steht jeweils klein, was dieser Betrag in heutiger Kaufkraft wert wäre. Die gesetzliche Rente aus Schritt 1 steht von vornherein in heutigem Geld, weil der Rentenwert jedes Jahr mit den Löhnen angepasst wird; sie wird deshalb nicht noch einmal umgerechnet. Im Gesamtergebnis rechnen wir durchgehend in heutiger Kaufkraft, weil dein Ziel – 80 % deines heutigen Netto-Gehalts – ebenfalls ein heutiger Betrag ist.
Was das hier nicht ist. Eine Simulation auf Basis von Annahmen, keine Beratung und keine Zusage. Die Regeln zum Altersvorsorgedepot können sich bis zum geplanten Start am 1. Januar 2027 noch ändern. Auch das Rentenniveau von 48 % ist gesetzlich nur bis 2031 abgesichert. Kapitalmarktanlagen schwanken, Verluste sind möglich, frühere Renditen sagen nichts über die Zukunft. Für deine persönliche Situation sprich mit uns – oder mit jemand anderem, dem du vertraust.